- Leuenberger Konkordie
- Leuenberger Konkọrdie,eine von bevollmächtigten Vertretern lutherischer, reformierter und unierter Kirchen Europas am 16. 3. 1973 in Leuenberg (Gemeinde Hölstein, bei Basel) geschlossene und am 1. 10. 1974 für verbindlich erklärte Lehrübereinkunft, durch die zwischen den beteiligten Kirchen die Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft möglich wurde. Die Leuenberger Konkordie versteht sich als zwischenkirchlicher Konsens, der die verschiedenen Bekenntnisse bestehen lässt, will jedoch nicht Grundlage einer Union (im Sinne einer »Fusion« der Kirchen) sein.Vorbereitet wurde die Leuenberger Konkordie seit 1947 durch Gespräche zwischen den Kirchen und die dabei entwickelten Konsensthesen: für die EKD v. a. die Arnoldshainer Abendmahlsthesen (1957) und die Thesen zur Kirchengemeinschaft (1970), auf europäischer Ebene v. a. die Schauenburger Thesen (1967). Bis heute (2001) haben 103 Kirchen in Europa und in Lateinamerika die Leuenberger Konkordie unterzeichnet. Die auf ihrer vierten Vollversammlung in Wien 1994 (bislang fünf Vollversammlungen, zuletzt 2001 in Belfast) mit Blick auf die anglikanischen und methodistischen Kirchen erwogene Erweiterung der »Leuenberger Kirchengemeinschaft« machte Anfang 1997 den Beitritt von sieben methodistischen Kirchen zur Leuenberger Konkordie möglich.E. Schieffer: Von Schauenburg nach Leuenberg (1983);Konkordie reformator. Kirchen in Europa. (L. K.), hg. v. W. Hüffmeier (1993).
Universal-Lexikon. 2012.